Fahrschule Klonki

[ Aktuelles | Wir über uns | Führerschein-Klassen | Ausbildung | Fahrzeuge | Links | Gästebuch | Kontakt ]

Führerschein-Klassen
Seit dem 01.01.1999 gibt es nach der neuen EU-Führerscheinrichtline neue Führerschein-Klassen mit neuen gesetzlichen Regeln. Nachfolgend einige Informationen über die neuen Klassen, in denen wir ausbilden.

B
B
BE
BE
A unbeschränkt (direkt)
A unbeschränkt
A beschränkt
A beschränkt
A1
A1
M
M
Mofa
Mofa

Klasse B
  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (der "normale" Autoführerschein)
  • Mit der Klasse B darfst du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
    • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t

Klasse BE

Neu: Mit der bisherigen Klasse 3 kannst du alle einachsigen Anhänger (auch große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit deinem Fahrzeug ziehen. Ab dem 1.1.99 benötigt man unter bestimmten Umständen einen gesonderten Anhängerführerschein.
  • Die Klasse BE benötigst du, wenn du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
    • Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse, wenn diese größer ist als die Leermasse des Pkw
    • Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse, wenn diese nicht größer ist als die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t
  • Für Klassen B und BE ist noch folgendes zu beachten:
    • Für die Klasse B und BE musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Für den Führerschein BE brauchst du den Führerschein der Klasse B.

Klasse A unbeschränkt (direkt)
  • Schwere Krafträder
  • Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
  • Für den Direkteinstieg ist ein Alter von 25 Jahren vorgeschrieben.

Klasse A beschränkt
  • Mittelschwere Krafträder
  • Motorrad bis 25 kW Motorleistung und der Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.
  • Nach 2 Jahren Fahrpraxis ist die Beschränkung automatisch aufgehoben.

Klasse A1
  • Leichtkrafträder
  • Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
  • Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres darfst du nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH fahren.
  • Mindestalter: 16 Jahre.

Klasse M
  • Kleinkrafträder
  • Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45km/h bbH
  • Mindestalter: 16 Jahre.

Mofa
  • Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH
  • Mindestalter: 15 Jahre.


Nach obentop Impressum